Allgemeine Vertragsbedingungen

Letzter Update /Geltend ab 15.März 2011
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I. Allgemeine Bedingungen
1. Die gegenwärtigen Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Weiteren AVB) bestimmen die Bedingungen für die Beanspruchung des Kartenvertriebsservices  zwischen der(den) in der Anlage 1 der gegenwärtigen AVB angeführten weitere Gesellschaft(en) (im Weiteren: Dienstanbieter) sowie dem sein Internet-System benutzenden natürlichen Person (im Weiteren Kunde, im weiteren zusammen Vertragspartner), sowie die zwischen dem Dienstanbieter und der Kunde entstehende Rechte und Verpflichtungen.

2. Der Dienstanbieter führt ein Online-Internet-System (im Weiteren das System) zur Förderung des Kaufes von Eintrittskarten (im Weiteren: Eintrittskarte) für verschiedene Theater-, Musik-, Sport und sonstige Veranstaltungen (im Weiteren: Veranstaltung). Der Dienstanbieter  sichert für die Kunden den Kauf von Eintrittskarten für die in seinem System aufgelisteten Veranstaltungen (im Weiteren: Dienstleistung).

3. Hinsichtlich der über den Kartenkauf  reichenden Dienstleistung, i.e. der tatsächlichen Abwicklung der Veranstaltung entsteht ein Rechtsverhältniß zwischen dem Kunden un dem Veranstalter der Veranstaltung (im Weiteren: Veranstalter). InterTicket Kft. GmbH Dienstleister nimmt in der Organisierung und Abwicklung der Veranstaltung nicht teil, seine Tätigkeit und Verantwortung beschränkt sich ausschließlich auf den Kartenvertrieb. Die Dienstleistungen des Dienstanbieters und die des Veranstalters – und ihre Verantwortung dafür - separieren sich folglich.  Die ankündigungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung ist  die Verpflichtung des Veranstalters. Der Dienstanbieter übernimmt r keine Verpflichtung bzgl. der Leistung der Künstler, Sportler, anderer Darsteller, die an der mit der gekauften Eintrittskarte besuchten Veranstaltung teilnehmen, bzw. der Qualität, Abwicklung, Verwirklichung oder des Ausbleibens. Die Eintrittskarte ist demgemäß ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden, in dem der Veranstalter unternimmt die Abwicklung der Veranstaltung und der Kunde bezahlt den Gegenwert der Eintrittskarte.

4. Der Name und andere Indentifizierungsdaten des Veranstalters sind auf der Vorderseite der Eintrittskarte zu finden.

5. Der Kunde akzeptiert die Bedingungen bzgl. der Dienstleistung, zugleich die Bestimmungen der gegenwärtigen AVB  mit Drücken des Buttons "Zahlung". Mit dem Zustandekommen des Vertrages der Kunde erklärt, daß er die in gegenwärtigen AVB angeführten Bedingungen kennengelernt  und für sich als verpflichtend akzeptiert hat, ferner zur Behandlung seiner zur Beanspruchung der Dienstleistung nötigen Daten im Rahmen der AVB und der Datenbehandlunsregelung  zugestimmt hat.

6. Der zustande gekommene Vertag gilt nicht als schriftlicher Vertag, ist daher in registrierter Form nicht erreichbar. Das Zustandekommen des Vertrages wird von den elektronisch gespeicherten Daten bestätigt.

7. Die Vereinbarung zwischen den Parteien kommt in der Sprache der Sprachenwahl, in Streitfällen in ungarischer Sprache zustande.

8. Der Dienstanbieter informiert den Kunden und der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, daß der Dienstanbieter berechtigt ist, die AVB einseitig zu modifizieren. Im Falle der Modifizierung der AVB wird der Kunde durch Mitteilung der Abänderungen auf der Seite www.jegy.hu mindestens acht (8) Tage vor dem Inkrafttreten der Modifizierung benachrichtigt.

II. Kundendaten

1. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, die Bestellung der Kunden in begründetem Fall abzulehnen, besonders im Falle von Angabe unwahrer oder mangelhafter Daten, bzw. irgendwelches Mißbrauches  vom System oder von Eintrittskarten.

2. Der Kunde trägt volle Verantwortung für das zu seiner Zweigstelle gehörende Benutzername-Passwort-Paar, bzw.  allerlei Bestellungen und andere Tätigkeiten die dadurch abgewickelt werden. Der Kunde unternimmt,  die Kundenbetreuung des Dienstanbieters über unbefugten Verwand seiner Daten, bzw. anderweitige Verletzung der Sicherheit  unverzüglich zu verständigen. Der Dienstanbieter haftet für Schäden, die aus Speicherung des Passwortes oder Übergabe des Benutzernamen und Passwortes an Dritten resultieren, nicht.

3. Der Kunde erklärt, daß seine Daten der Wahrheit entsprechend im System angegeben wurden, Der Dienstanbieter schließt seine Verantwortung für Schäden, die aus während der Bestellung falsch, fehlerhaft oder unwahr angegebenen Daten oder E-Mail-Adresse resultieren,  zu gleicher Zeit kann er aber den Ersatz Ihres Schadens, das damit zusammenhängt, von dem Kunden fordern.  Der Dienstanbieter ist gemäß der von dem Kunden angegebenen Daten für die Erfüllung und Ausstellung der Rechnung verpflichtet. Der Kunde hat zu jeder Zeit die Möglichkeit seiner Daten zu kontrollieren und modifizieren. Der Dienstanbieter ist berechtigt, die offenbar falschen und unwahren Daten zu löschen, weiterhin im Zweifelsfall die Echtheit des Kunden zu kontrollieren.

4. Der Dienstanbieter behandelt die Daten des Kunden  im Einklang mit dem § 3 Absatz (1) des Gesetzes Nr. LXIII. 1992 über den Schutz von persönlichen Daten und der Zugänglichkeit der Daten von öffentlichem Interesse1(DSG), mit freiwilliger Zustimmung des Betroffenen, bzw. den Regelungen des Gesetzes Nr. CVIII 2001 zu bestimmten Aspekten des elektronischen Geschäftsverkehrs und der Dienste der Informationsgesellschaft . Könnte anläßlich der Dienstleistung Rechtstreit  auftauchen, dauert die Datenbehandlung bis zur Periode des Rechtsstreits, bzw. der Verjährung des Anspruchs.

5. Indem der Kunde den Newsletter der Dienstanbieter bestellt,  wird der Dienstanbieter mit selbstentschiedener Häufigkeit, jedoch höchstens alle zwei Wochen einmal  einen Newsletter an ihn zusenden. Eine derartige Verwendung der Daten kann der Kunde jederzeit - mit Abbestellung - verboten. Der Dienstanbieter ist berechtigt bezüglich der Kunden, die den Newsletter bestellt haben, gemäß Interessenkreis, der aufgrund  des Wohnsitzes, bzw. früherer Bestellungen und anderer Daten vermutbar ist, auch persönlich Veranstaltungen anbieten.

6. Bei Vorregistrierung wird durch Angabe eines Passworts möglich,  daß der Kunde seine Daten nur einmal und nicht bei jeder Bestellung angeben soll. Eine derartige Verwendung der Daten kann der Kunde jederzeit - mit Abbestellung - verboten.

7. Mit Beanspruchung der Dienstleistung trägt der Kunde dazu bei, daß Ihre Daten vom Dienstanbieter an seine Firmen innerhalb seiner Firmengruppe auf dem Gebiet Ungarns weitergeleitet werden, ferner  an den Veranstalter der gegebenen Veranstaltung, damit er über Ausbleiben, Datumänderung der Veranstaltung oder den Kunden aus irgendeinem Grund betreffende wichtige Bedingung direkte oder sofortige Information erteilen kann, bzw. für die Rückgabe oder den Umtausch der Karten direkt sorgen kann.

8. Bezüglich der Handhabung und Speicherung der persönlichen Daten geht der Dienstanbieter mit der ihm zuzumutenden größten Sorgfalt vor. Für eventuelle Schäden, die  durch trotz der zuzumutenden, größten Sorgfalt  entstehende, unabwehrbare Angriffe verursacht werden,  trägt der Dienstanbieter keine Verantwortung.

III. Bestellablauf über Internet

Die eingehende Regelung des Bestellablaufs finden Sie unter das Stichwort HILFE .

IV. Verkaufspreis, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen

1. Die detaillierte Regelung für Ausgleich des Kaufpreises, Zahlungsarten, Kartenübernehme finden Sie unter das Stichwort HILFE.

2. Der Dienstanbieter übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Fehler während der Bankzahlung. .

3. Die kaufbestätigende automatische Bestätigungs-E-Mail wird vom Dienstanbieter an die E-Mail-Adresse, die vom Kunden angegeben wurde gesandt. Für alle aus fehlerhafter E-Mail-Adressenangabe stammende Schäden trägt der Kunde die Verantowortung.

4. Die Bestimmung des Eintrittskartenpreises gehört in den Wirkungskreis des gegebenen Veranstalters. Wenn der Kunde für die Beanspruchung des Systems Behandlungskosten bezahlen soll, wird dies während des Bestellablaufes vom System genau angedeutet. Die angeführten Preise sind Bruttopreise, inkl. MwSt. Die ausgewählten Lieferungs- und Zahlungsweisen können weitere Kosten verbunden sein, die vom System genau angeführt werden. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, den Kaufpreis der Eintrittskarten, bzw. den Maß der Zusatzkosten gemäß Anweisung des Veranstalters zu jederzeit zu modifizieren. Das Recht der Preisänderung kann nicht für die schon begonnenen Veranstaltungen ermittelt werden.

5. Die Platzierung der Eintrittskarten in den Warenkorb verpflichtet den Kunden nicht für einen Kauf. Wollte der Kunde die ausgewählten Eintrittskarten doch nicht kaufen, kann er diese aus seinem Warenkorb zu jeder Zeit ausnehmen, oder sogar den Inhalt des ganzen Warenkorbes löschen..

6. Im Rahmen unserer Dienstleistung gibt es keine Möglichkeit für Kartenhinterlegung ohne Zahlung.

7. Die elektronischen Belege der Bestellung werden am eigenen Standort des Dienstanbieter gespeichert, die ausgestellte Rechnung wird für den Kunden in dem Fall per Post zugeschickt, wenn dies vom Kunden während der Bestellung gewünscht und dieser Wunsch auf dem Bedingungsoberfläche des Systems entsprechend angedeutet wird.

V. Spezielle Vorschriften  für selbstgedruckte Karten (E-Tickets)

1. Die selbstgedruckte Karte kann der Kunde nach erfolgreicher Bestellung selbst von seiner Kundenseite in PDF-Format herunterladen und selbst ausdrucken. Die E-Tickets können weder persönlich an der Kasse noch per Post übernehmen. Das ausgedruckte E-Ticket kann in dem Fall benutzt werden, wenn sein Streifencode und der Code daneben gut lesbar ist.

2. Für die  aus dem Verlust, Diebstahl, falschem Ausdrucken, Kopieren, mehrmaligen Ausdrucken von selbstgedruckten Karten entstehenden Folgen und Schäden trägt die Verantwortung ausschließlich der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, den E-Ticket ausgedruckt zur Veranstaltung mitbringen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, und ist ausdrücklich einig, daß der Streifencode auf dem E-Ticket am Veranstaltungsort vom Veranstalter elektronisch kontrolliert und sofort entwertet wird. Der Eintritt erfolgt aufgrund der ersten Entwertung. So ist die erste Karte gültig, die vom Zutrittskontrollsystem des Veranstalters mit dem festgelegten Daten akzeptiert hat. Die nächsten Karten mit denselben Daten werden vom ersten automatisch annulliert. Alle weiteren Zutrittsversuche werden ungültig und daher erfolglos,  der Zutritt kann dem Vorlieger verweigert werden, unabhängig davon, ob der Person des Vorliegers der ungültigen Karte mit dem des ursprünglich E-Ticket kaufenden übereinstimmt. Für aus solchem Grund resultierendem Ausschluß kann der Veranstalter nicht regresspflichtig gemacht werden.

3. Sollte der Kunde die Eintrittskarte (sog. Mobile-Karte) über seinem Handy erhalten, und er diese aus irgendeinem Grund verliert (z.B. zufolge Löschen oder Verlieren des Handys) hat der Kunde sich mit seinem Mobile-Dienstanbieter in Verbindung zu setzen. Die Mobile-Karte darf nicht kopiert oder weitergesandt werden.

VI. Rücktritt vom Vertrag

Die Bestellung kann vorm dem Drücken des Buttons "Zahlung" zu jeder Zeit  ohne Folgen unterbrochen werden. Danach steht dem Kunden  gemäß Abs. (4) b) § 1 der Regierungsverordnung Nr. 17/1999. (5.Febr.)  das Rücktrittsrecht von Beanspruchung des Kartenvertiebssystems nicht zu.  Der Dienstanbieter ist nicht in der Lage weder die Eintrittskarte zurückzunehmen, noch den Gegenwert der Bestellung zu rückerstatten.

VII. Beschränkungen der Dienstleistung des Dienstanbieters

1. Der Kunde nimmt zu Kenntnis, daß  der  kontinuierliche  Betrieb des Systems wegen Eigenheiten des Internets auch trotz seinem vorherigen Wissen und  seiner Absicht aussetzen kann. Der Dienstanbieter garantiert demgemäß keinen  fehlerfreien und reibungslosen Betrieb  der  Dienstleistung  und der verbundenen Webseite, beziehungsweise daß der Zugang zur Dienstleistung kontinuierlich oder fehlerfrei sein wird.

2. Der Dienstanbieter ist berechtigt, die Dienstleistung und die verbundene Webseite zwecks  Wartung, oder aus sonstiger Sicherheitserwägung  teilweise oder völlig ohne vorangehende Information oder Mittelung zeitweilig einzustellen.

3. Der Dienstanbieter übernimmt  gar keine Verantowortung auf seiner Webseite für Informationen, Inhalte, die mit den einzigen Veranstaltungen angebunden sind, insbesondere mit Hinsicht auf die vom Veranstalter erworbenen Informationen.

4. Der Dienstanbieter  haftet nur für die ihm vorwerfbaren  vorsätzlichen oder durch grob fahrlässigen Fehler verursachten Schäden. Die Haftung kann den Wert der Kauftransaktion nicht überschreiten.

5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß der Dienstanbieter für keinen Schaden oder Missbrauch  zu haften hat,  der während oder zufolge der Zahlung mit Kreditkarte erfolgt.

6. Der Dienstanbieter schließt die Haftung für alle Schäden aus, die durch vertrags- bzw. rechtswidrige Betätigung bzw. Unterlassung des Kunden, des Veranstalters oder Dritten verursacht wurde.

VIII. Veranstaltungsregel
1. Die Abwicklung der Veranstaltung gemäß Ankündigung ist die Verpflichtung des Veranstalters. Der Name und andere Identifizierungsdaten des Veranstalters sind auf der Vorderseite der Eintrittskarte angeführt. Demgemäß ist sich der Kunde bewußt , daß der Veranstalter keine Haftung für das Abhalten der mit der gekauften Karte besuchten Veranstaltung, bzw. die Qualität der Aufführung bzw. Teilnahme der dort auftretenden Künstler, Sportler, die Abwicklung, das Abhalten der Veranstaltung zu tragen hat. Gelegentlich der Teilnahme an der Veranstaltung kommt ein Rechtsverhältnis und Dienstleistungsverpflichtung zwischen dem Eintrittskarte vorlegenden Person bzw. dem Veranstalter zustande. Dieses Rechtsverhältnis wird  von den Vorschriften auf der offiziellen Webseite der Veranstaltung bzw. des Veranstalters bestimmt.  Der Dienstanbieter kann daher an einem eventuellen Rechtstreit zwischen dem Veranstalter und dem Kunden (bzw. jeweiligen Kartenbesitzer), der wegen unzureichender Qualität der Veranstaltung oder des Ausbleibens der Veranstaltung beginnt .nicht beteiligt sein.

2. Die Eintrittskarte ist frei übertragbar. Der Kunde erklärt, daß er die Eintrittskarte einer anderen Person nur in dem Fall überträgt, wenn der neue Kartenbesitzer die AVB des Dienstanbieters akzeptiert hat.

3. Falls auf der Eintrittskarte nicht anders angedeutet,  berechtigt die Eintrittskarte derer Vorleger, einen Mann,  zum einmaligen Zutritt zur auf der Eintrittskarte angeführten Veranstaltung. Für den Ersatz von verlorenen, beschädigten, zunichte gegangenen Karte gibt es keine Möglichkeit 

4. Der auf der Eintrittskarte angegebener Beginnzeitpunkt hat informativen Charakter, die tatsächliche Beginnzeit kann davon abweichen.

5. Die Eintrittskarte kann abhängig von ihrer Art digitale oder analoge Sicherheitslösungen enthalten, die die Eintrittskarte gegen Verfälschung schützt. Indem der Dienstanbieter, der Veranstalter, oder der am Veranstaltungsort mitwirkende Sicherheitsdienst merkt, daß die Sicherheitszeichen auf der Eintrittskarte verletzt, mangelhaft sind, oder darauf Zeichen beabsichtigter Beschädigung zu vermuten sind oder diese als reproduziert, kopiert beurteilt werden, kann der Zutritt dem Kartenvorleger zur Veranstaltung verweigert werden, bzw. kann er auf Verlassen des Veranstaltungsgebiets aufgerufen werden.. Wegen einem Ausschluß mit solch einer Begründung kann der  Kunden mit keinerlei Schadenersatzanspruch gegenüber dem Dienstleister erheben.

6. Bestimmte Eintrittskarten berechtigen nur einen bestimmten Benutzerkreis zum Zutritt(Kinderkarte, Rentnerkarte, Fachkarte usw.). Das Vorhandensein der Berechtigung wird vom Dienstanbieter nicht überprüft. Der Veranstalter ist  durch den Sicherheitsdienst  befugt zu überprüfen, ob der Vorleger der Eintrittskarte zur Benutzung der speziellen Eintrittskarte berechtigt ist.  Der Zutritt kann verweigert werden, bis die Berechtigung der Benutzung vom Kartenvorleger nicht bestätigt wird. Im Falle eines Ausschlusses mit solch einer Begründung ist der Käufer bzw. der Vorleger der Eintrittskarte zum Schadenersatz nicht berechtigt.

7. Bestimmte Eintrittskarten berechtigen auch innerhalt des Veranstaltungsgebietes nur  zum Besuch von bestimmten Sektoren.

8. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann nur in eigener Verantwortung erfolgen. Obwohl der Veranstalter alles ihm zu erwartendes im Interesse der sicheren Abwicklung der Veranstaltung  tut,  übernimmt er keine Verpflichtung für Besucher, die sich eventuell verantwortungslos verhalten. Unter Alkohol-, Dusel, Droggeneinfluß, oder unter Beeinflussung von anderen bewußtseinverändernden Mitteln kann die Veranstaltung nicht einmal unter Vorlegen einer noch gültigen Eintrittskarte besucht werden.

9. Über die Veranstaltung können Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden, in denen die Veranstaltungsbesucher aufgenommen werden können, der Veranstaltungsbesucher kann daher gegenüber weder dem Veranstalter noch dem rechtmäßigen Benutzer der Aufnahme keinen Anspruch erheben.

10. Der Besucher, der die Teilnahmebedingungen,  Hausordnung der Veranstaltung bzw. der als Veranstaltungsort dienenden Einrichtung, die Anweisungen des Sicherheitsdienstes und sonstigen ordnungsschützenden Organe verletzt, kann vom  Veranstalter im Interesse der sicheren Abwicklung der Veranstaltung bzw. der Sicherung des ungestörten Unterhaltens der an der Veranstaltung teilnehmenden Besucher entfernt werden. Im Falle von einem Ausschluß mit solch einer Begründung können der Dienstanbieter bzw. der Veranstalter nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden.

11. Der Veranstalter behält sich das Recht  für kleinere oder begründete Änderungen bzgl. des auftretenden Künstlers, der Rollenbesetzung bzw. der Veranstaltung vor.

12. Im Falle von Freilichtveranstaltungen hat der Veranstalter Möglichkeit  Reserven-Veranstaltungstag (Regentag) anzukündigen. Indem das Datum des Regentages schon angekündigt wurde, dann der Veranstalter zu jeder zeit entscheiden, die Veranstaltung am Regentag abzuhalten. Der Dienstanbieter informiert die Kunden über diese Entscheidung unverzüglich auf der Webseite www.jegy.hu, sobald er die diesbezüglichen Informationen vom Veranstalter erhalten hat. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß   dem Kunden wegen Abhalten der Veranstaltung am Regentag kein Rücktrittsrecht zusteht. Die Veranstaltung soll auch bei Unterbrechung wegen dem Wetter, vorzeitigem  Abschluß, oder  verzögertem Beginn als ordnungsgemäß abgehalten betrachtet werden, wenn mehr als die Hälfte der Veranstaltung in Ordnung abgehalten wird, bzw. der Beginn der Veranstaltung in Vergleich zu dem geplanten Dauer um weniger als 50% verschieben wird, oder sie um weniger als 25% Zeit  pausiert wird. Der Veranstalter ist berechtigt bezüglich des Regentages und der teilweise abgehaltenen Veranstaltungen davon abweichende Regeln zu bestimmen.

13. Der Dienstanbieter tut alles von ihm zu Erwartendes im Interesse der Informierung des Kunden im Falle vom eventuellen Scheitern der Veranstaltung und der Förderung der Kartenrückgabe. Gleichzeitig nimmt der Kunde zur Kenntnis, daß im Falle des Ausfallens der Veranstaltung den Prozeß, Ort, Termin der Kartenrückgabe vom Veranstalter bestimmt werden und er für deren Abwicklung verantwortlich ist.  Der Dienstanbieter kündigt die der Kartenrückgabe betreffenden Daten auf seiner jegy.hu Webseite an, sobald er diese in offizieller Form vom Veranstalter erhalten hat. Der Dienstanbieter kann mangels des Auftrags vom Veranstalter bzgl. der Rückerstattung der Eintrittskarten zum Rücknahme der Eintrittskarten, Rückerstattung derer Gegenwert  nicht verpflichtet werden. Eine Rückgabe ist innerhalb der vom Veranstalter angedeuteten, aber höchstens dreißig (30) Tage peremptorischen Termins ab Ankündigung möglich, unter Vorlage der Original-Eintrittskarte und des den Kauf bestätigenden Beleges. Über den Preis der Eintrittskarte hinaus - der vom Rückgabe erledigenden vollwertig zurückzahlen ist -  kann weder der Veranstalter, noch der die Rückgabe erledigende zu keinem vermeintlichen oder konkreten Schaden, Kosten ersatzpflichtig werden. Äußer des Ausfallens der Veranstaltung in sonstigen Fällen gibt es für Rückgabe der Eintrittskarten keine Möglichkeit.

14. Die Rechtlichkeit  der Rückerstattung der Gebühr der über den Eintrittskartenpreis hinaus, während der Eintrittskartenbestellung in Anspruch genommenen sonstigen Dienstleistung ist danach zu beurteilen, ob die einzelnen Dienstleistungen vom Dienstanbieter geleistet wurden.

15. Indem  zufolge Krieg, Rebellion, Terrorhandlung, Streik, Unfall, Feier, Blockade, Überwasser, Naturkatastrophe, ernsthafter Energieversorgungsstörung oder anderer unvorgesehenen unvermeidbaren Hindernissen, die außserhalb der Wirkungskreis des Kunden bzw. des Dienstanbieters fallen,  einer von ihnen nicht imstande ist, irgendeiner Vertragsverpflichtung nachzukommen, solcherweise hat diese Person keine Verpflichtung für Verluste oder Schaden, die zufolge dieser Ereignisse entstanden, zu tragen.

IX. Die auf der Webseite angeführte Schutzmarken und Urheberrechte

1. Die auf der Webseite der Dienstleistung angeführten Schutzmarken bilden ausschließlichen Besitz   des Dienstanbieters bzw. anderer Rechtsinhaber. Diese Bezeichnungen können ohne ausdrückliche und vorgehende schriftliche Zustimmung des Dienstanbieters bzw. der Rechtsinhaber von Dritten keinerlei benutzt, propagiert, und angekündigt werden.

2. Die auf der Webseite erreichbare Informationen und andere Dokumente stehen unter Urheberrechtsschutz, die bezogene Rechte obliegen dem Dienstanbieter, bzw. der Rechtsinhaber. Die auf der Webseite erreichbare Informationen und sonstige Dokumente dürfen ohne ausdrückliche und vorgehende schriftliche Zustimmung des Dienstanbieters bzw. der Rechtsinhaber von Dritten vom  Ziel der Webseite abweichend nicht benutzen, kopieren, propagieren und ankündigen.

3. Der Dienstanbieter erwirbt für die Kommentare des Kunden bzgl. der Benutzung der Webseite (z.B. Chat, Blog), Bemerkungen, Vorschläge und Ideen unbeschränkte und ausschließliche Berechtigung. Der Dienstanbieter wird ausschließlicher Inhaber aller solchen, der Bemerkungen bezüglichen Rechte, und kann in der Benutzung dieser keinerlei behindert werden. Der Dienstanbieter ist ohne Einschränkung berechtigt,  die Bemerkungen des Benutzers auszunutzen,anzukündigen, umzuarbeiten, zu löschen, zu veröffentlichen ohne dafür für den Kunden jegliche Gegenleistung gewähren zu müssen.

X. Schlußbestimmungen

1. Der Dienstanbieter hat im Interesse, daß auch diejenige Kunden die mit ihrer Bestellung bzw. Eintrittskarten zusammenhängenden Regeln kennenlernen können, die keine Gelegenheit zur eingehender Studierung der AVB des Dienstanbieters online haben, die  mit  ihm in vertraglicher Verbindung stehenden Vorverkaufsstellen aufgefordert, die vorliegenden AVB, jedoch mindestens die Zusammenfassung der Anlage 2 im Büro  an einer gut sichtbaren Stelle ständig für diejenigen Kunden erreichbar zu machen, die im System des Dienstanbieters bestellen.

2. Der Dienstanbieter ist berechtigt, Unterunternehmer, DV-Mitarbeiter zu beschäftigen. Er haftet für die Unterunternehmer, als ob die Dienstleistung er selbst geleistet hätte.

3. Die vorliegenden AVB wurden in ungarische Sprache erfaßt, bei der Auslegung sind die Regeln des ungarischen Rechtes maßgebend.

4. Bezüglich der in den vorliegenden AVB nicht geregelten Fragen sind die einschlägigen Anordnungen des Bürgerlichen Gesetzbuches maßgebend.


 

Anlage 1

 

Der Kunde wird abhängig vom Veranstaltungsort und von der Zahlungsart mit der folgenden Gesellschaft Vertrag abschließen:

 

Name:       InterTicket GmbH.
Standort:       1088 Budapest, Szentkirályi Str. 8.
Registrierbehörde:       Hauptstädtische Gericht , als Firmengericht
Registernummer.:       Cg. 01-09-736766
Steuernummer:       10384709-2-42
E-Mail-Adresse:       interticket@interticket.hu
Webseitenadresse:       www.jegy.hu
Call Center:       06 (1) 266-0000

 


 

Anlage 2

Vorverkausstellen-Information von InterTicket GmbH für ihre Kartenbesteller
Geltend ab 15. März 2011


1. InterTicket GmbH (im Weiteren: Dienstanbieter) gewährleistet mit ihrem Computersystem den Kauf verschiedener Eintrittskarten für Theater-, Musik-, Sport- und sonstige Veranstaltungen (im Weiteren: Veranstaltung) für den Kunden.

2. Hinsichtlich der über den Kartenkauf  reichenden Dienstleistung, i.e. der tatsächlichen Abwicklung der Veranstaltung entsteht ein Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter der Veranstaltung (im Weitern: Veranstalter). InterTicket  GmbH Dienstleister nimmt in der Organisierung und Abwicklung der Veranstaltung nicht teil, seine Tätigkeit und Verantwortung beschränkt sich ausschließlich auf den Kartenvertrieb. Die vom Dienstleister und dem Veranstalter geleisteten Dienstleistungen  - und die Haftung dafür - sind also differenziert. Für die ankündigungsmäßige Abwicklung der Veranstaltung ist der Veranstalter verpflichtet. Der Dienstanbieter übernimmt  keine Verpflichtung bzgl. der Leistung der Künstler, Sportler, anderer Darsteller, die an der mit der gekauften Eintrittskarte besuchten Veranstaltung teilnehmen, bzw. der Qualität, Abwicklung, Verwirklichung oder des Ausbleibens.

3. Der Name und andere Indentifizierungsdaten des Veranstalters sind auf der Vorderseite der Eintrittskarte zu finden.

4. Falls auf der Eintrittskarte nicht anders angedeutet,  berechtigt die Eintrittskarte derer Vorleger, einen Mann,  zum einmaligen Zutritt zur auf der Eintrittskarte angeführten Veranstaltung. Für den Ersatz von verlorenen, beschädigten, zunichte gegangenen Karte gibt es keine Möglichkeit

5. Bestimmte Eintrittskarten berechtigen nur einen bestimmten Benutzerkreis zum Zutritt(Kinderkarte, Rentnerkarte, Fachkarte usw.). Das Vorhandensein der Berechtigung wird vom Dienstanbieter nicht überprüft. Der Veranstalter ist  durch den Sicherheitsdienst  befugt zu überprüfen, ob der Vorleger der Eintrittskarte zur Benutzung der speziellen Eintrittskarte berechtigt ist.  Der Zutritt kann verweigert werden, bis die Berechtigung der Benutzung vom Kartenvorleger nicht bestätigt wird.

6. Bestimmte Eintrittskarten berechtigen auch innerhalt des Veranstaltungsgebietes nur  zum Besuch von bestimmten Sektoren.

7. Die Eintrittskarte kann abhängig von ihrer Art digitale oder analoge Sicherheitslösungen enthalten, die die Eintrittskarte gegen Verfälschung schützt. Indem der Dienstanbieter, der Veranstalter, oder der am Veranstaltungsort mitwirkende Sicherheitsdienst merkt, daß die Sicherheitszeichen auf der Eintrittskarte verletzt, mangelhaft sind, oder darauf Zeichen beabsichtigter Beschädigung zu vermuten sind oder diese als reproduziert, kopiert beurteilt werden, kann der Zutritt dem Kartenvorleger zur Veranstaltung verweigert werden, bzw. kann er auf Verlassen des Veranstaltungsgebiets aufgerufen werden.. Wegen einem Ausschluß mit solch einer Begründung kann der  Kunden mit keinerlei Schadenersatzanspruch gegenüber dem Dienstleister erheben.

8. Für die  aus dem Verlust, Diebstahl, falschem Ausdrucken, Kopieren, mehrmaligen Ausdrucken von selbstgedruckten Karten entstehenden Folgen und Schäden trägt die Verantwortung ausschließlich der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, den E-Ticket ausgedruckt zur Veranstaltung mitbringen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, und ist ausdrücklich einig, daß der Streifencode auf dem E-Ticket am Veranstaltungsort vom Veranstalter elektronisch kontrolliert und sofort entwertet wird. Der Eintritt erfolgt aufgrund der ersten Entwertung. So ist die erste Karte gültig, die vom Zutrittskontrollsystem des Veranstalters mit den festgelegten Daten akzeptiert hat. Die nächsten Karten mit denselben Daten werden vom ersten automatisch annulliert. Alle weiteren Zutrittsversuche werden ungültig und daher erfolglos,  der Zutritt kann dem Vorlieger verweigert werden, unabhängig davon, ob der Person des Vorliegers der ungültigen Karte mit dem des ursprünglich E-Ticket kaufenden übereinstimmt.

9. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann nur in eigener Verantwortung erfolgen. Obwohl der Veranstalter alles ihm zu erwartendes im Interesse der sicheren Abwicklung der Veranstaltung  tut,  übernimmt er keine Verpflichtung für Besucher, die sich eventuell verantwortungslos verhalten. Unter Alkohol-, Dusel, Drogeneinfluß, oder unter Beeinflussung von anderen bewußtseinverändernden Mitteln kann die Veranstaltung nicht einmal unter Vorlegen einer noch gültigen Eintrittskarte besucht werden.

10. Über die Veranstaltung können Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden, in denen die Veranstaltungsbesucher aufgenommen werden können, der Veranstaltungsbesucher kann daher gegenüber weder dem Veranstalter noch dem rechtmäßigen Benutzer der Aufnahme keinen Anspruch erheben.

11. Der Besucher, der die Teilnahmebedingungen,  Hausordnung der Veranstaltung bzw. der als Veranstaltungsort dienenden Einrichtung, die Anweisungen des Sicherheitsdienstes und sonstigen ordnungsschützenden Organe verletzt, kann vom  Veranstalter im Interesse der sicheren Abwicklung der Veranstaltung bzw. der Sicherung des ungestörten Unterhaltens der an der Veranstaltung teilnehmenden Besucher entfernt werden. Im Falle von einem Ausschluß mit solch einer Begründung können der Dienstanbieter bzw. der Veranstalter nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden.

12. Der Veranstalter behält sich das Recht  für kleinere oder begründete Änderungen bzgl. des auftretenden Künstlers, der Rollenbesetzung bzw. der Veranstaltung vor.

13. Im Falle von Freilichtveranstaltungen hat der Veranstalter Möglichkeit  Reserven-Veranstaltungstag (Regentag) anzukündigen. Indem das Datum des Regentages schon angekündigt wurde, dann der Veranstalter zu jeder zeit entscheiden, die Veranstaltung am Regentag abzuhalten. Der Dienstanbieter informiert die Kunden über diese Entscheidung unverzüglich auf der Webseite www.jegy.hu, sobald er die diesbezüglichen Informationen vom Veranstalter erhalten hat. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß   dem Kunden wegen Abhalten der Veranstaltung am Regentag kein Rücktrittsrecht zusteht.

14. Der Dienstanbieter tut alles von ihm zu Erwartendes im Interesse der Informierung des Kunden im Falle vom eventuellen Scheitern der Veranstaltung und der Förderung der Kartenrückgabe. Gleichzeitig nimmt der Kunde zur Kenntnis, daß im Falle des Ausfallens der Veranstaltung den Prozeß, Ort, Termin der Kartenrückgabe vom Veranstalter bestimmt werden und er für deren Abwicklung verantwortlich ist.  Der Dienstanbieter kündigt die der Kartenrückgabe betreffenden Daten auf seiner jegy.hu Webseite an, sobald er diese in offizieller Form vom Veranstalter erhalten hat. Der Dienstanbieter kann mangels des Auftrags vom Veranstalter bzgl. der Rückerstattung der Eintrittskarten zum Rücknahme der Eintrittskarten, Rückerstattung derer Gegenwert  nicht verpflichtet werden. Eine Rückgabe ist innerhalb der vom Veranstalter angedeuteten, aber höchstens dreißig (30) Tage peremptorischen Termins ab Ankündigung möglich, unter Vorlage der Original-Eintrittskarte und des den Kauf bestätigenden Beleges. Über den Preis der Eintrittskarte hinaus - der vom Rückgabe erledigenden vollwertig zurückzahlen ist -  kann weder der Veranstalter, noch der die Rückgabe erledigende zu keinem vermeintlichen oder konkreten Schaden, Kosten ersatzpflichtig werden. Äußer des Ausfallens der Veranstaltung in sonstigen Fällen gibt es für Rückgabe der Eintrittskarten keine Möglichkeit.

Gute Unterhaltung wünscht Ihnen InterTicket GmbH!

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